Rezeptwünsche:

Für diesen Online-Service müssen Ihre Krankenkassen- oder Versicherungsdaten bei uns registriert sein. Dies kann ausschließlich persönlich erfolgen. Wir sind trotz Einführung des E-Rezeptes weiterhin verpflichtet, ihren Versicherungsnachweis (Krankenkassenkarte) einmal im Quartal vor Ort abzufragen. Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur Rezepte für bereits von uns in letzter Zeit verordnete Präparate anfragen können. Für Neuverordnungen müssen Sie bitte einen Termin vereinbaren. Gleiches gilt für nicht dauerhaft verordnete Medikationen.


 

 

 

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Freitag Nachmittag private Sprechstunde